Beherbergungsabgabe

In Flensburg wird seit 01. Januar 2013 eine Beherbergungsabgabe auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.

  • 7,5 % des Bruttoübernachtungspreises
  • Tageszimmer unterliegen ab 2018 ebenso der Besteuerung
  • Minderjährige sind nicht von der Abgabe befreit
 

 

Befreiungsmöglichkeiten zur Beherbergungsabgabe


Angestellte Mitarbeiter

Selbständige

bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen: Ausfüllen der Eigenbestätigung: Download Eigenbescheinigung Flensburg

Kontakt für weitere Formulare oder Fragen

Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24931 Flensburg
Telefon +49 461 850
Kontakt per Mail: steuerverwaltung@flensburg.de